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Welchen Anhänger darf ich ziehen?

Voraussetzungen

Dein Anhängerführerschein

Anhängerführerschein BE, Führerschein B96 oder PKW-Führerschein B? Welchen Führerschein Sie für das Ziehen eines Anhängers benötigt, hängt vor allem vom Gesamtgewicht des Anhängers ab. So dürfen Sie beispielsweise kleine, leichte Anhänger auch ohne Anhängerführerschein ziehen.

Für Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse (zGG) benötigt man grundsätzlich einen Anhängerführerschein.
Für die alten Führerscheine besteht grundsätzlich Besitzstandsschutz. Es werden beim freiwilligen Umtausch auch die Klassen BE und C1E eingetragen. Wer künftig auch Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12.000 kg mit dem Pkw-Führerschein fahren möchte, muss einen Antrag auf Erteilung der Klassse CE 79 stellen.

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MIT WELCHER FÜHRERSCHEINKLASSE DARF ICH WELCHEN ANHÄNGER FAHREN?

Die Führerscheinklassen B und BE sowie der Führerschein bzw. die Schlüsselnummer B96 erlauben das Ziehen von Anhängern. Für die Fahrerlaubnis mit Anhänger ist dabei vor allem das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entscheidend. Infos zur Anhängelast und weiteren Gewichtsangaben findest Du hier: Fahrzeugschein für Anhänger. 

Ausnahmsweise genügt für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg hinter einem PKW die Klasse B, sofern das zulässige Gesamtgewicht der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und das zGG des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt. Andernfalls benötigt der Fahrer die Klasse BE.

Beim fahren eines Gespann ist zudem die konkrete Anhängelast zu berücksichtigen.

Für welche Fahrzeugkombinationen ist die Klasse BE erforderlich?

Die Klasse BE wird benötigt für Fahrzeugkombinationen mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, wenn die zGM des Anhängers über 750 kg liegt.
Ist die zGM des Anhängers größer als 3.500 kg wird für die Fahrzeugkombination die Klasse C1E benötigt, obwohl das Zugfahrzeug ein Fahrzeug der Klasse B ist.
Die Klasse BE wird erworben über eine Ausbildung und eine praktische Prüfung.

Diese Fahrzeuge und Anhänger dürfen ab dem 19.01.2013 mit der Klasse B gefahren werden:
Die Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bis 750 kg zGM oder
einem Anhänger über 750 kg zGM, wenn die zGM der Kombination (zGM Zugfahrzeug+ zGM Anhänger) nicht größer ist als 3.500 kg.

Altbesitzer , welche die Klasse B bis zum 18. Januar 2013 erworben haben, kommen auch in den Genuss dieser Regelung:
Sie dürfen deshalb ab dem 19. Januar 2013 mit der Klasse B Kombinationen fahren, bei denen die zGM des Anhängers größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs (dafür war bisher die Klasse BE notwendig).

Neu: B96
Für Fahrzeugkombinationen (Anhänger über 750 kg zGM) mit einer zGM von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg kann die Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 erweitert werden.

Zum Erwerb von B96 ist keine Prüfung erforderlich, sondern lediglich eine Fahrerschulung in einer Fahrschule! Die Schulung dauert 7 Stunden á 60 Minuten (2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden praktische Übungen auf dem Platz und 60 Minuten Fahren im Straßenverkehr).

Erlaubte Anhänger mit PKW-Führerschein B

  • Ungebremste Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg, z.B. ein kleiner Tieflader  

  • Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus PKW und Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg 
     

Erlaubte Anhänger mit Führerschein B96

  • Ungebremste Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg 

  • Gebremste Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg 

  • Summe des Gesamtgewichts der Kombination aus PKW und Anhänger zwischen 3.500 kg und 4.250 kg 
     

Erlaubte Anhänger mit Anhängerführerschein BE

  • Ungebremste Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg 

  • Gebremste Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 kg und 3.500 kg 

Erlaubte Anhänger mit Führerscheinklasse 3

Die alte PKW-Führerscheinklasse 3 wurde bis 1999 erteilt und gestattet das Fahren mit Anhängern ohne Anhängerführerschein. Denn mit dieser Klasse ist es erlaubt, ein Anhänger-Gespann mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t zu fahren. Zudem darf ein drei-achsiger Zug mit bis zu 12,0 t Gesamtgewicht geführt werden, wenn das Zugfahrzeug nicht mehr als 7,5 t wiegt. 

Wenn Sie die alte Führerscheinklasse 3 umschreiben lassen, wird sie in der Regel in Klasse BE übertragen und damit entfallen die Sonderregelungen der Klasse 3. 

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