CoC-Zertifikat (Certifikat of Confirmation) bzw. EG-Übereinstimmungserklärung
Die Ausstellung eines CoC-Zertifikats für ein fabrikneues Fahrzeug wird zwingend von der Zulassungsstelle gefordert. Ohne dem kann in Deutschland kein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden.
Die Ausfertigung erfolgt immer durch den Fahrzeug Hersteller und wird von diesem beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragt. Dem Hersteller wird dafür eine Gebühr abverlangt.
Die Fahrzeughersteller weisen diese Position und deren Kosten als wählbare Option aus, da auch Fahrzeuge erworben werden, die nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Etwa PKW-Anhänger im Gebrauch auf dem Firmengelände, im Werksverkehr, auf Flugplätzen oder für den Export in andere Staaten.
Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.