Grundsätzliches
- Beförderung und Transport von Personen und Ladung ist verboten
- Scharfe Kanten und / oder Grabzähne sind mit einem Schutz zu versehen
- Geschwindigkeitsschilder links, rechts und hinten sind Pflicht
- Anhängerbetrieb bei geprüfter Kupplung und wenn die Anhänge- sowie die Stützlast in der Betriebserlaubnis / Zulassungsbescheinigung eingetragen sind
Mitzuführende Ausrüstung
- Verbandskasten
- Warndreieck
- Warnweste
- Warnleuchte (bei zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t)
- Unterlegkeil (bei zulässigem Gesamtgewicht über 4 t)
Ab dem 50. Lebensjahr ist für die C Führerscheinklassen eine erneute und regelmäßige Prüfung der Augen Pflicht. Die alten Klassen 2 und 3 müssen aufgrund dessen aktualisiert werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 Km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unter 20 km/h sind nicht zulassungspflichtig.
Führerscheinklassen
- Klasse 5
- Klasse L
Mitzuführende Dokumente
Möglichkeit 1:
- Allgemeine Betriebserlaubnis
- ggf. Ausnahmegenehmigung
- ggf. Spezialgenehmigung für einzelne technische Veränderungen
Möglichkeit 2:
- Einzelbetriebserlaubnis mit zugehörigem Gutachten
- ggf. Ausnahmegenehmigung
- ggf. Spezialgenehmigung für einzelne technische Veränderungen
Beschriftung des Fahrzeugs
- Vorname
- Name
- Wohnort
oder
- Name der Firma
- Firmensitz
(dauerhaft gut lesbar linke Seite des Fahrzeugs)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 20 Km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 20 km/h sind anmeldungs- und kennzeichenpflichtig (Kennzeichen nach § 8 FZV führen)!
Führerscheinklassen
- Klasse 3: bis 7,5 t
- Klasse 2: über 7,5 t
- Klasse B: bis 3,5 t
- Klasse C1: bis 7,5 t
- Klasse C: über 3,5 t
- Klasse L: Bis 25 km/h
- Klasse T: Bis 40 km/h (nur gültig für land- und forstwirtschaftliche Zwecke)
Mitzuführende Dokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- ggf. Ausnahmegenehmigung
- ggf. Spezialgenehmigung für einzelne technische Veränderungen
Stand 07/2018