INFOS DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG ERKLÄRT
Für den Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeuge benötigen die Zulassungsbescheinigung 1 und 2. Wir erklären Ihnen welche Eintragungen im Fahrzeugschein vermerkt sind, was die Schlüsselnummern im ersten Teil der Zulassungsbescheinigung bedeuten und welche Angaben für das Fahren mit einem PKW-Anhänger wichtig sind.
WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN DEM FAHRZEUGSCHEIN UND DER ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL 1?
Die Zulassungsbescheinigung ist erforderlich, um ein Kraftfahrzeug in Betrieb zu nehmen und am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie ist unterteilt in Zulassungs- bescheinigung Teil 1 und Teil 2. Diese wurden 2005 EU-weit eingeführt und ersetzen die beiden Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Ob technisch zulässige Anhängelast oder das Standgeräusch in Dezibel – der erste Teil der Zulassungsbescheinigung enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und muss während der Fahrt unbedingt mitgeführt werden.
DARF DER FAHRZEUGSCHEIN AUCH IN KOPIE MITGEFÜHRT WERDEN?
Nein, nach § 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) muss das Original des Fahrzeugscheins immer im Fahrzeug mitgeführt werden. Nur anhand der Originalpapiere kann überprüft werden, ob entsprechende Berechtigungen wirklich bestehen. Wenn Sie nur eine Kopie des Fahrzeugscheins statt des Originals dabeihaben, kann ein Verwarngeld von 10 € ausgesprochen werden.
DAS BEDEUTEN DIE SCHLÜSSELNUMMERN IM FAHRZEUGSCHEIN TEIL 1
Um die Fahrzeugkontrolle zu vereinfachen und die Fahrzeugpapiere zu standardisieren, wurden innerhalb der EU einheitliche Buchstaben- und Zahlenkombinationen im Fahrzeugschein, die sogenannten Schlüsselnummern, festgelegt. Zudem befinden sich national relevante Angaben in der Zulassungsbescheinigung, die durch in Klammern dargestellte Nummerierungen kenntlich gemacht werden. Im Gegensatz zum alten Fahrzeugschein sind auf der Vorderseite im neuen Fahrzeugschein nur die Nummern und Buchstaben neben den Feldern angegeben und die entsprechenden Infos befinden sich auf der Rückseite des Dokuments.
In der Tabelle finden Sie eine Übersicht als PDF mit übersichtlicher Erklärung aller Schlüsselnummern in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
STRAFEN UND BUSSGELDER BEI ZU HOHER ANHÄNGLAST
Eine Überschreitung der Last gilt als Verstoß gegen die StVZO und zieht Strafen und Bußgelder nach sich. Dies gilt für ein zu hohes Gesamtgewicht, eine Überschreitung der Anhänge- und Zuglast sowie eine zu hohe Achs- und Stützlast. Die Höhe des Bußgeldes ist dabei abhängig von der prozentualen Überschreitung der Lasten. In Deutschland liegt das Bußgeld zwischen 30 € und 425 €. Eine Überschreitung von mehr als 5 % führt zudem zu einem Punkt in Flensburg.
WICHTIGE ANGABEN IM FAHRZEUGSCHEIN ZUM ANHÄNGER
Um einen Anhänger mit einem PKW sicher zu ziehen, müssen ganz bestimmte Lastverteilungen und zulässige Gewichtsangaben eingehalten werden. Im Fahrzeugschein finden Sie entsprechende Vorgaben für den Anhänger, z.B. das zulässige Gesamtgewicht und die maximale Anhänge-, Stütz- und Achslast.
Maximale Anhängelast im Fahrzeugschein
Um herauszufinden, ob die Anhängelast überschritten ist oder nicht, entnehmen Sie die Angaben zur Anhängelast der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Nr. O.1 (ungebremst) und Nr. O.2 (gebremst). Wenn Sie einen älteren Fahrzeugschein haben, finden Sie die Anhängelast unter Nr. 28 / Nr. 29.
Maximale Stützlast und Achslast im Fahrzeugschein
Wichtig bei der Berechnung der Anhängelasten sind auch die Angaben zur Stütz- und Achslast. Die maximale Stützlast in kg finden Sie unter Nr. 13 und die zulässige Achslast je Achsgruppe in kg unter Nr. 7.1 / 7.2. Unter Nr. 8.1/ 8.2 steht die im Zulassungsstaat zulässige Achslast in kg.
Sie haben noch einen alten Fahrzeugschein? Dann finden Sie die maximale Stützlast meist auf einem kleinen Schild innen am Heckblech oder an der Heckklappe.
Zulässiges Gesamtgewicht und Leergewicht im Fahrzeugschein
Wo steht das Leergewicht und weitere Gewichtsangaben im Fahrzeugschein? Das Leergewicht des Fahrzeugs in kg finden Sie unter G und das zulässige Gesamtgewicht in kg unter F1. Die im Zulassungsstaat zulässige Gewichtsangabe ist unter F.2 verzeichnet.
Was Sie über Anhängelasten und deren Berechnung wissen müssen, finden Sie
hier.