LUNGENE® RAPID TEST COVID-19 Antigen Rapid Test – 25 Stk. Vorteilspack
- Profi Antigentest auf SARS-CoV-2 auch zur Eigenanwendung
- EU zertifiziert, für Schnelltestzentren zugelassen
- Einfache Anwendug durch einen Abstrich in der vorderen Nase
- Das Set beinhaltet alles was für den Test benötigt wird
- Bitte beachten Sie, dass ein negatives Ergebnis eine Infektion nie vollständig ausschließt, auch dann nicht, wenn der Test an einer Person ohne Krankheitssymptome durchgeführt wird
FRAGEN + ANTWORTEN
Welche Art von Corona-Selbsttests kann ich bei CRAFTMAX kaufen?
CRAFTMAX verkauft Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttests). Antigen-Tests bieten Anhaltspunkte bezüglich einer aktuell bestehenden Infektion.
Was ist ein Selbsttest?
Mit einem Selbsttest können Sie sich ohne Fachpersonal selbst auf das Coronavirus testen. Das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von Minuten vor und durchläuft kein Labor. Selbsttests weisen eine hohe Sensitivität auf, das heißt, sie erkennen über 90 Prozent der Erkrankten bzw. Infizierten.
Wie funktioniert ein Selbsttest?
Bei der Selbstanwendung wird das Teststäbchen je nach Test in Rachen-, Mund- oder Nasenraum eingeführt, um einen Abstrich oder eine Speichelprobe zu erhalten. Diese Probe wird auf einem Teststreifen oder einer Testkassette aufgebracht. Eine Verfärbung zeigt an, ob Proteine des Coronavirus vorhanden sind. Das Ergebnis ist innerhalb weniger Minuten verfügbar. Die genaue Funktionsweise des jeweiligen Tests können Sie den Herstellerinformationen entnehmen. Bitte befolgen Sie die Anwendungshinweise des Herstellers genau.
Wie zuverlässig und wie genau sind Selbsttests?
Sensitivität und Spezifität sind produktabhängig und den jeweiligen Herstellerangaben zu entnehmen. Selbsttests liefern einen ersten Anhaltspunkt für eine möglicherweise bestehende Infektion. Ein Test ist immer nur so gut wie seine Durchführung. Daher befolgen Sie bitte strikt die jeweiligen Anwendungshinweise. Die hundertprozentige Zuverlässigkeit eines Selbsttests ist auch bei korrekter Anwendung nicht gesichert.
Was heißt das Ergebnis für mich?
Im Falle eines positiven Selbsttests muss eine Infektion durch einen PCR-Test bestätigt werden. Wenn Sie ein positives Ergebnis erhalten, begeben Sie sich bitte umgehend in Quarantäne und befolgen die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Ein negatives Testergebnis wiederum schließt eine Infektion nicht aus, sondern bedeutet lediglich eine geringe Wahrscheinlichkeit, zum Zeitpunkt des Tests ansteckend zu sein. Des Weiteren ist die Aussagekraft eines negativen Testergebnisses zeitlich begrenzt: Bei einer bestehenden Infektion kann eine infizierte Person, die ein negatives Selbsttestergebnis erhält, bereits am darauffolgenden Tag (bei gestiegener Viruslast im Nasen-Rachenraum) ein positives Ergebnis erhalten.
Bitte beachten: Auch bei einem negativen Ergebnis müssen weiterhin alle Schutz- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Wird das Ergebnis eines Selbsttests als Bescheinigung eines negativen Testergebnisses anerkannt, beispielsweise vor Terminen für körpernahe Dienstleistungen wie dem Besuch im Kosmetikstudio oder auf Reisen?
Vorerst muss davon ausgegangen werden, dass die Selbsttests nicht offiziell als Nachweis anerkannt werden. Nach Einreise aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland gelten die aktuellen Verordnungen der Bundesregierung, die über die Test- und Nachweispflicht entscheiden. Bitte informieren Sie sich darüber, welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten.
Wie wirkt sich die aktuell beschränkte Verfügbarkeit von Selbsttests auf meinen Kauf aus?
Da die Produkte aktuell nur begrenzt verfügbar sind und wir möglichst viele unserer Kundinnen und Kunden versorgen wollen, kann die Verkaufsmenge unter Umständen beschränkt werden. Wir arbeiten intensiv daran, die Verfügbarkeit von Selbsttests für unsere Kundinnen und Kunden zu erhöhen.
Fragen und Antworten zu Selbsttests zum Nachweis von SARS-CoV-2 finden Sie ebenfalls auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Bitte befolgen Sie die Anwendungshinweise sowie die aktuell geltenden Corona-Verordnungen der Bundesregierung.