Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CMX Service GmbH

Zuletzt geändert: 27.02.2024

Willkommen bei der CMX Service GmbH.

Die CMX Service GmbH ist CRAFTMAX Handelspartner innerhalb des CRAFTMAX Franchisesystems.

CMX Service GmbH (Gewerblicher Einzelhandel von Baumaktartikeln, PKW-Anhängern und techn. Produkte an Private Endverbraucher und Gewerbetreibende.):
CMX Service GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Friedenstr. 29 B, 15806 Zossen, Deutschland (Stammkapital: EUR 25.000; registriert beim Handelsregister Berlin; Registernummer: HRB 196917 B beim AG Berlin-Charlottenburg, USt.-Nr.: DE318765636). Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch L. Rauer

Nachfolgend kurz Craftmax genannt.

Die vorherige Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf unserer Hilfeseite Vorherige Versionen der rechtlichen Hinweise.


(01) UNSERE KONTAKTINFORMATIONEN

Unsere Kontaktinformationen sind:

CMX Service GmbH, Friedenstr. 29 B, 15806 Zossen, Deutschland. Telefon:  +49 (0)176 81275035,

(02) BRANDING

www.craftmax.com, craftmax.de, craftmax.at, craftmax.ch, mrs.Craftmax, craftmax Themenwelt, CRAFTMAX Themenpark, CRAFTMAX Handwerkerzentrum, CRAFTMAX Technikcenter, CRAFTMAX Sicherheitszentrum, CRAFTMAX Anhängerzentrum, CRAFTMAX Gartencenter und CRAFTMAX Club sind in Bezug auf den online-Betrieb der Webseiten Geschäftsbereiche des CRAFTMAX Franchisepartners CRAFTMAX Marketplace & Service Europe GmbH mit Sitz in Berlin. Nachfolgend kurz als „craftmax“ bezeichnet.

(03) HANDELSMARKEN

CRAFTMAX , MCFARMER und MARINALDA sind geschützte und beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wort- und Bildmarkenzeichen. Sämtliche Rechte liegen bei der Markeninhaberin. Eine Verwendung des CRAFTMAX, Marinalda oder MAcFarmer Schriftzuges oder Logos ohne ausdrücklich schriftliche Erlaubnis der Markeninhaberin wird strafrechtlich verfolgt und begründet Schadensersatz in Höhe von mindestens 2.500 Euro pro Verstoß.

(04) GEWERBETÄTIGKEIT

Craftmax bietet Kunden, die sich gern bestimmte Produkte von CRAFTMAX „live“ anschauen und ausprobieren möchten, oder eine fachliche Beratung wünschen, im stationären Einzelhandel über einen eigenverantwortlich betriebenen Markt und Ladengeschäft ausgewählte Produkte aus dem online-Sortiment von Craftmax bei sich vor Ort an. Als Handelspartner bestimmt über Craftmax seine Angebote eigenständig, weshalb es zu Preisunterschieden zwischen den online angebotenen Produkten ohne Beratung und welchem im stationären Einzelhandel kommen kann. Zudem werden über Craftmax auch Vorführgeräte, Ausstellungsstücke, B-Ware und gebrauchte Artikel zu abweichenden Preisen angeboten.

Craftmax ist nicht für online-Angebote anderer Anbieter auf der online-Handelsplattform www.craftmax.com verantwortlich, sondern stets nur für dort selbst eingestellte.

(05) ANGEBOTE & KAUFEIGENSCHAFT

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf- und Lieferungsverträge bezüglich Waren oder Erzeugnisse von Craftmax als Verkäufer im stationären Einzelhandel und im online-Handel. Grundsätzlich sind sämtliche Inserate von Produkten und/oder Dienstleistungen zunächst als ein unverbindliches, werbendes Angebot ohne Zusicherung einer Eigenschaft und Ableitung eines Rechtsanspruchs anzusehen. Welches ein Kaufinteressent zunächst einseitig annehmen kann und seine Annahme Craftmax in Form einer Verbindlichen Bestellung anbieten kann. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden ausdrücklich nicht anerkannt. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für alle zukünftigen Angebote, Kauf und Lieferungsverträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Eine gesonderte Anerkennung abweichender Bedingungen des Käufers tritt nur ein, falls Craftmax ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt. Der Umfang jeder Lieferung richtet sich ausschließlich nach den Angaben in der schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Inhalt dieser Auftragsbestätigung ist die Grundlage der gesamten Geschäftsabwicklung. Bei jeder Änderung des Umfanges erfolgt eine aktualisierte Auftragsbestätigung. Alle mündlichen Nebenabreden und evtl. nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Eine Mitteilung der Bearbeitung der Bestellung ist keine Bestätigung im Sinne der Annahme der Bestellung. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform. Die im Internet, Prospekten, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Farb, Gewicht, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind nur ungefähre Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden. Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand und sein Aussehen nicht wesentlich geändert werden. Der Verkäufer ist an sein Angebot vier Wochen gebunden, wenn nicht anderweitige Abreden getroffen werden. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von vier Wochen gegenüber dem Käufer schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Offenkundige Rechenfehler oder Irrtümer in der Preisangabe bzw. Warenbezeichnung darf der Verkäufer nachträglich richtig stellen. Für Produkte, welche als Ersatzteile oder Nachrüst-Sets angeboten werden, wird die Kompatibilität, Funktion und Zulässigkeit nur für das von dem zutreffenden Hersteller angedachte Produkt wo es eingebaut bzw. verwendet werden soll gewährt. Eine Verwendung für davon abweichende Hersteller kann möglich sein, wird aber grundsätzlich nicht zugesichert. Der Besteller hat die Sorgfaltspflicht der eigenständigen Prüfung vor Kauf. Eine spätere Rücknahme eines Fehlkauf Artikels nach Einbau/Benutzung ist ausgeschlossen.

(06) GARANTIE & GEWÄHRLEISTUNG

für in Deutschland getätigte Bestellungen / Käufe gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, im Ausland kann das abweichend sein. Für die Güte des verarbeiteten Materials, der Konstruktion und Ausführung des gekauften Erzeugnisses leistet der Verkäufer dem ersten Abnehmer gegenüber bei neu hergestellten Produkten eine Gewährleistung auf die Dauer von 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit der Abnehmer ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bei gebrauchten Erzeugnissen, Ausstellungsstücken, Messe-Modellen, Vorführ- oder Gebrauchtware oder Schnäppchenmarktangeboten ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der Abnehmer ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Bei Verbrauchern als erstem Abnehmer gelten die gesetzlichen Regelungen. Erfüllungsort für die Gewährleistung durch den Verkäufer ist der Erfüllungsort in Deutschland, das CRAFTMAX Auslieferungslager in 15711 Königs Wusterhausen, Storkower Straße 13. Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und unrichtiger Lieferung oder eventueller Transportschäden sind unverzüglich, spätestens bei Abholung der Ware oder bei Versand nach Empfang der Ware auf dem Frachtbrief / CMR schriftlich zu vermerken und dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt. Die Meldung der Gewährleistungsansprüche hat mit dem entsprechenden Meldeformular des Verkäufers zu erfolgen. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung (max. 3 Versuche) und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, die zum Zweck der Mängelbeseitigung vom Verkäufer veranlassten erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die vom Verkäufer veranlassten Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Der Versand von Teilen zur Mängelbeseitigung erfolgt auf Veranlassung des Verkäufers ausschließlich an vom Verkäufer ausgewählte Händler oder Werkstätten. Die Verbringungskosten des Käufers zum / vom Erfüllungsort werden von Seiten des Verkäufers nicht übernommen, der Käufer verzichtet auf deren Geltendmachung. Der Käufer ist verpflichtet, die mangelhaften Teile an den Verkäufer heraus zu geben bzw. die Abholung durch den Verkäufer zu zulassen. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung (max. 3 Versuche) oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Ersatzlieferung und die Ausbesserung wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Technisch bedingte Änderungen der Konstruktion oder der Form, sowie Abweichungen in der Farbe oder im Farbton stellen keine Mängel dar, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Mängelansprüche bestehen grundsätzlich nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei Nichtbeachtung von vorgeschriebenen Wartungsintervallen oder nicht eingehaltenen Serviceintervallen, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Jedoch besteht die Gewährleistung nur bis zum Ende der Gewährleistungszeit für den ursprünglichen Gegenstand, soweit nicht eine gesetzliche Regelung eingreift. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen. Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Falle der schriftlichen Erklärung des Verkäufers und Bestätigung. Für Teile, die der Verkäufer nicht selber hergestellt hat, übernimmt dieser nur in der Form eine Gewährleistung, in welcher ihm selber vom Herstellerwerk dieser Teile Gewährleistung geleistet wird und vorrangig nur in Form der Abtretung solcher Ansprüche an den Käufer. Die vom Verkäufer übernommene Gewährleistung erlischt, wenn am gelieferten Gegenstand von eigener oder fremder Seite unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten vorgenommen wurden oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft dieser verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der vorgenommenen Instandsetzung oder Veränderung steht. Aus den daraus entstehenden Folgen bestehen ebenfalls keine Mängelansprüche. Die Gewährleistung wird ferner ausgeschlossen, wenn eine Überschreitung des nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zulässigen Gesamtgewichts oder der Achslasten oder dem Liefervertrag zugrunde liegenden Nutzlast oder Fahrgestelltragfähigkeit (bei PKW-Anhängern beispielsweise) festgestellt wird. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf fahrlässige und/oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, werden von der Gewährleistung ausgeschlossen. Farbabweichungen von Lackierungen sowie Farbgebungen von Teilen aller Art und Planenfarben sowie Digitaldrucken im technisch zulässigen und technisch bedingten Umfang stellen keinen Mangel dar. Im Zusammenhang mit der Einführung und Umstellung von REACH-konformen Farben und Herstellungsverfahren kann keine Gewährleistung für eine Farbtreue von Lackierungen sowie Farbgebungen von Teilen aller Art und Planenfarben sowie Digitaldrucken an neuen Fahrzeugen gegenüber bereits ausgelieferten Fahrzeugen übernommen werden.

NEUWARE es gelten die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen und die AGB des Herstellers / Fabrikanten. Im allgemeinen gilt: gegenüber Privaten Endverbrauchern gelten 2 Jahre Gewährleistung, Garantien sind vom Hersteller / Fabrikant freiwillige Vereinbarungen und sind teils sehr individuell und von Angebot zu Angebot verschieden. Craftmax selbst übernimmt grundsätzlich keine Gewähr über technische Funktion und Eigenschaften, sondern der Hersteller. Berechtigte Ansprüche dürfen aber über Craftmax eingereicht werden. Craftmax leitet diese dann an den Hersteller weiter. Gegenüber Privat-Käufern wird die gesetzliche Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr reduziert, somit auf ein Jahr begrenzt. Gegenüber gewerblichen Käufern wird die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen.

GEBRAUCHT & VORFÜHR WARE es gelten die Garantie- und Gewährleistungsbedingungen und die AGB des Verkäufers. Wird die Ware direkt von Craftmax verkauft, ist das Craftmax. Wird die Ware über einen Drittanbieter über Craftmax (Kommissionsgeber, Leihsteller) angeboten, so ist dieser Anbieter und dafür verantwortlich. Grundsätzlich gilt: der Verkauf von gebrauchter Ware an Private Endverbraucher ist von Craftmax als Verkäufer ausgeschlossen, andernfalls wird gegenüber Privat-Käufern wird die gesetzliche Gewährleistung von 2 auf 1 Jahr reduziert, somit auf ein Jahr begrenzt. Gegenüber gewerblichen Käufern wird die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen.. Der Verkauf von GEBRAUCHT & VORFÜHR Ware an Gewerbetreibende erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und ohne jegliche Garantie. Als Gebraucht/gebrauchte Ware gelten: als solche ausdrücklich deklarierte, Vorführmodelle, Vorführware, Neuwertig oder ansonsten schon benutzte Artikel und Produkte.

VORFÜHRMODELLE: bei Baumaschinen, Bagger, Radlader und PKW-Anhängern aus der Ausstellung ohne Straßenverkehrszulassung ist bis auf das Vorführungen im Sinne von Anschauen, Öffnen usw. keine Praktische Nutzung oder Abnutzung und Verschleiß zu erwarten. Bei Werkzeugen und Werkzeugmaschinen ist eine durch Vorführung im Sinne einer handwerklichen Gebrauchsanwendung mit Verschmutzung, Abnutzung und Verschleiß zu rechnen (Bsp. Stemm-Bohrhammer).

(07) GARANTIE VERLÄNGERUNG

auf bis zu 5 Jahre: ist ein auf NEUWARE bezogenes Angebot eines externen Versicherers, es gelten die AGB des Versicherers oder des Herstellers.

(08) PREISANGABEN ZU AUTOMOBILEN, PKW-ANHÄNGER, BAGGER, RADLADER, HEBEBÜHNEN

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Craftmax genannten Preise. Alle Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste verstehen sich ab Werk und ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten, und ohne Deutsche Brief-/Zulassungskosten. Alle Preise werden zuzüglich der jeweils am Tag der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Craftmax behält sich das Recht vor, seine Preise in dem Rahmen zu ändern, indem nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder –erhöhungen aufgrund von „Tarifabschlüssen“ bei Löhnen, oder Änderungen bei Betriebssteuern, oder bei Energie wie z. B. Strom oder Gas, oder Materialpreisänderungen z. B. bei Aluminium, Stahl, Zink, Gummi, PVC, Holz eintreten. Diese wird Craftmax dem Käufer auf Verlangen nachweisen. Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, sowie etwa neu hinzukommende Steuern, Frachten etc. oder deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder versteuert wird, sind vom Käufer zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Dies auch ausdrücklich nach bereits erfolgter Rechnungsstellung, auch deren vollständiger Bezahlung über den Zeitraum bis zur Auslieferung. Die im Angebot von Craftmax genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und schriftlich von Craftmax bestätigt werden, bei Aufträgen und Lieferung an Dritte gilt der Käufer als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Aufgrund der stark schwankenden Weltmarktpreise für Rohstoffe, den Auswirkungen der CORONA Pandemie, Inflation und Krieg sind kurzfristige Preisveränderungen möglich. Die von den Herstellern als Teuerungszuschläge ausgewiesene Preiserhöhungen wird der Verkäufer  1 zu 1 an seine Kunden auf den Bruttorechnungsgesamtpreis weitergeben. Wonach sich in dem Fall die im Bestellumfang enthaltenen, prozentual in Abhängigkeit berechneten Speditions- u. Lieferkosten auch dementsprechend erhöhen. 

(09) ZEITVERRECHNUNGSSATZ FÜR DIENSTLEISTUNGEN –  1 AW = 15,17 € inkl. 19% MwSt.

Für Leistungen welche von Craftmax oder einem Partner von Craftmax ausgeführt werden, wie Aufsetzten von Schriftsätzen & Erklärungen, Reparaturen, Abschleppfahrten, Dienstleistungen jeglicher Art wo nach Zeiteinheiten abgerechnet wird, errechnet sich der Vergütungssatz wie im folgendem Beispiel: eine Arbeitsstunde kostet bei Craftmax & Partnern von Craftmax 153 Euro, zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird in zwölf Einheiten zu je fünf Minuten aufgeteilt. Ein Arbeitswert entspricht dann 153 Euro : 12 AW = 12,75 Euro/AW. Zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer. 1 AW = 5 Minuten Zeit. Dauert eine Arbeit eine Viertelstunde, rechnet Craftmax oder ein Partner von Craftmax drei AW ab, also 38,25 Euro + 19% = 45,52 Euro. Eine AW = 5 Minuten Zeiteinheit.

Bis zur vollständigen Bezahlung erbrachter oder in Rechnung gestellten Werks-/Dienstleistungen macht der Erbringer dieser Leistungen von seinem Unternehmerpfandrecht auf den bezogenen Gegenstand, Ware, Maschine bzw. Fahrzeug geltend. Eine Auslieferung/Herausgabe erfolgt erst nach vollständigem Ausgleich der Forderung. Dabei zählt nicht der Wille, Absicht oder eine beauftragte Überweisung, sondern der unwiderrufliche Zahlungserhalt/Kontogutschrift.

(10) NEBENKOSTEN

bei Automobilien, PKW-Anhängern, Baggern, Radladern, Hebebühnen: In den angegebenen Kaufpreisen sind nicht enthalten:  die Transport- und Entladungskosten der Spedition vom Werk/Hersteller zum Zentralen Auslieferungslager 15711 Königs Wusterhausen, zusätzliche Entladekosten für einen Kran, die Erstellung eines Dt. Kfz.-Briefes sofern erforderlich, sowie ggf. weitere Kosten im Einzelfall (Bsp.: TÜV-einzelabnahme). Vor Ort-Angebote stationärer Drittanbieter über Ausstellungsstücke, Angebote zur Sofort-Mitnahme können vom online-Preis des Craftmax online-Marktplatzes abweichen. Ausgewiesene Verkaufspreise sind immer „ab“-Preise. Da auf Wunsch und gegen gesonderte Bezahlung weitere Leistungen oder Zubehör vereinbart werden kann. Beispiel: die Zulassung eines Automobils oder PKW-Anhängers oder weiteres Zubehör, Aufbauten und Anbauteile. Die Montage von gewählten Zubehör ist generell nie im Bestellpreis enthalten und muss bei Wunsch gesondert vereinbart werden.

(11) LIEFERUNGEN

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Auf der Webseite finden Sie Hinweise zur Verfügbarkeit von Produkten, die von Craftmax verkauft werden (z.B. auf der jeweiligen Produktdetailseite). Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte sind. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn dies bei den Versandoptionen des jeweiligen Produktes ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet ist. Sofern Craftmax während der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellt, dass von Ihnen bestellte Produkte nicht verfügbar sind, werden Sie darüber gesondert per E-Mail oder per Nachricht in Ihr Message Center in Ihrem Kundenkonto informiert. Ein Rechtsanspruch darauf besteht gegenüber Craftmax nicht. Die gesetzlichen Ansprüche des Bestellers bleiben unberührt. Craftmax haftet bei vereinbarten Lieferungen nur für Lieferungen, die von Craftmax direkt durchgeführt werden. Für Lieferungen externer Dienstleister und Unternehmen wie die Zusteller: DHL, DEUTSCHE POST, DPD, HERMES, AMAZON, GLS, UPS und weitere, haftet Craftmax nicht. Beauftragt der Besteller eine Lieferung während einer Pandemie, innerer Unruhe, Katastrophe oder Krieg, so sind vom Besteller die besonderen gesetzlichen Anordnungen und Veränderungen in dieser Zeit zu beachten. Wie etwa die Zustellung unter Vermeidung eines persönlichen Kontakt, die aktuell geltenden Hygiene Regeln oder Fragen der Erreichbarkeit und Zumutbarkeit einer direkten Übergabe. Lieferungen, die aufgrund nicht persönlicher Erreichbarkeit des Bestellers vor der Tür des Bestellers, im Hausflur des Bestellers, am Zaun des Bestellers, im Garten des Bestellers oder bei einem Nachbarn abgelegt werden, gelten als zugestellt und obliegen im übrigen der Verantwortung des Bestellers und des Lieferanten, gemäß dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bestätigt der Zusteller die Zustellung, gilt im Falle eines Rechtstreits die Beweisumkehr: der Besteller muss gegenüber dem Zusteller nachweisen, dass nicht zugestellt wurde.

Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

(12) LIEFERFRISTEN

Der übliche Zeitraum für Bestellungen zur Fertigstellung ab Werk für Neuware und Zubehör schwanken stark von 2 bis 60 Wochen, in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr und bei Werksferien zudem abweichend länger, Individualanfertigungen und Montieren von Zubehör können stark abweichen. Ab Bereitstellung im Werk liefern die Speditionen üblicher Weise innerhalb von 2-4 Wochen innerhalb Deutschland zum CRAFTMAX Auslieferungslager 15711 Königs Wusterhausen. Lieferungen direkt zum Käufer oder ins Ausland können zudem abweichen und müssen stets gesondert vereinbart werden. Die Lieferverpflichtung steht bei Geschäften mit Unternehmern unter dem Vorbehalt richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch den Verkäufer verschuldet. Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme bzw. mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers wie z.B. Leistung von Anzahlungen oder Vorkasse-Zahlung (es gilt der Tag der unwiderruflichen Zahlungsgutschrift) gemäß III. a.E. Fixgeschäfte sind ausgeschlossen. Bei Verkäufen ab Werk sind die Lieferfristen und Termine eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Lieferfrist oder zu dem Liefertermin das Werk verlässt. Die Lieferfrist gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Pandemie, Naturkatastrophen, Unruhen, Krieg und behördlichen Maßnahmen,
Ausbleiben von Zulieferungen von Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – unbeschadet mit den Rechten des Verkäufers aus Verzug des Käufers – um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen/-termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel vier bis sechs Wochen betragenden Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Liegt seitens des Verkäufers lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, ist der Schadenersatz auf die Mehraufwendung für einen Deckungskauf oder Ersatzvornahme beschränkt. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung sind bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Der Verkäufer ist aus betrieblichen
Gründen zu zumutbaren Teillieferungen und Teilrechnungen berechtigt, der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden vom Verkäufer nicht zurückgenommen. Der Käufer hat für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

Sämtliche Lieferzeiten beginnen erst mit der unwiderruflichen Gutschrift der Zahlung auf dem Bankkonto von Craftmax. Beachten Sie bitte, dass an Feiertagen und am Wochenende keine Bankaufträge ausgeführt werden, sich Lieferzeiten entsprechend verlängern.

(13) VERSAND / AUSLIEFERUNG / ORT DER ERFÜLLUNG / GEFAHRENÜBERGANG

Versandkosten entstehen für den Versand von Waren vom Hersteller/Werk/Großhändler/Lieferant an den Handelspartner vor Ort oder zum Bestimmungsort des Käufers und werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Die Auslieferung, inkl. der Erst-Einweisung, von Automobilien, PKW-Anhängern, schweren Baumaschinen, Dumpern, Baggern, Radladern, Traktoren und Hebebühnen erfolgt stets im zentralen CRAFTMAX Auslieferungslager. Ort der Erfüllung ist das CRAFTMAX Auslieferungslager in 15711 Königs Wusterhausen, Storkower Straße 13. Ab Anlieferung am Erfüllungsort geht die Haftung im Falle von Diebstahl oder Beschädigung auf den Besteller über. Sofern eine weiterführende Lieferung vom CRAFTMAX Auslieferungslager direkt zum Besteller vereinbart wurde, haftet der Besteller für seine Ware voll-umfänglich. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab Erfüllungsort und mit zeitgleichem Gefahr Übergang für die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Käufer, sobald an den Käufer die Versand- bzw. Abnahmebereitschaft („Bereitstellungsanzeige“) gemeldet ist (Datum der Meldung). Der Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzuholen. Ein vom Käufer gewünschter Versand geschieht in seinem Namen und auf seine Kosten stets ab Erfüllungsort und ausschließlich auf die Gefahr des Käufers. Eine Gewährleistung aus etwa erteilten Versandvorschriften wird von Craftmax nicht übernommen. Der Käufer kann auf seine Kosten eine Transportversicherung abschließen. Eine Selbstabholung durch den Käufer ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Der Käufer erhält einen Abholschein, auf welchem die zur Abholung bevollmächtigte Person namentlich benannt sein muss. Diese Person hat sich bei Abholung durch geeignete Papiere auszuweisen. Diese Person ist berechtigt, namens und im Auftrag des Käufers die Erklärungen zur Übernahme der Ware abzugeben, insbesondere zur ordnungsgemäßen Abnahme. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden vom Verkäufer nicht zurückgenommen. Der Käufer hat für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Retouren von online-Bestellungen: eigenmächtige, nicht von Craftmax durch schriftliche Bestätigung gewollte Rücksendungen von Waren erfolgen auf Risiko, Kosten und Haftung des Absenders. Im Falle eines Schadens darf Craftmax eine gewünschte Kaufpreis Rückerstattung bis zur Klärung einbehalten. 

(14) EXPORT

Abwicklung EORI/ATLAS kostet 950 Euro Bearbeitungsgebühr Aufpreis.

(15) WERBUNG

Craftmax haftet generell nicht für Inserate in online-Börsen, Suchmaschinen, Preisvergleichsportalen, Landingpages wie Beispielsweise, google, yahoo, mobile.de, truckscout24, ebay, ebay-kleinanzeigen, hood, haben lediglich werbenden Charakter und sind keine garantierte Kaufeigenschaft oder Preisbindung. Kaufeigenschaft und Preis sind ausnahmslos die im Kaufvertrag / Verbindlicher Bestellung zugesicherten Eigenschaften.  Inserate ob in Zeitungen oder online sowie Ausdrucke in einem stationären Handelsgeschäft an einem Automobil, PKW-Anhänger oder Ware, Preisschilder im Regal haben lediglich werbenden Charakter und bilden keine Kaufeigenschaft oder sonstige Zusicherung und können jederzeit korrigiert werden. Ein Anspruch auf einen versehentlich fehlerhaft abgebildeten Preis oder Kaufeigenschaft besteht nicht. Selbes gilt für bereits ausverkaufte, aber noch beworbene Ware. Anfahrten zu Craftmax erfolgen stets auf eigenes Risiko.

(16) MESSEMODELLE, GEBRAUCHT & VORFÜHRWARE

Vermittlung und Verkauf von Messemodellen, Gebraucht- & Vorführware, kurz GEBRAUCHT-WARE  aller Art, PKW-Anhängern und Kraftfahrzeugen erfolgt ausdrücklich zu folgenden Bedingungen:

Der Verkauf an Gewerbetreibende und Exporteure unter dem allumfassenden Ausschluss einer Gewährleistung, Reduzierung der Gewährleistung bei Privat-Käufern auf 1 Jahr, selbes gilt für Garantie und Zusicherung auf Funktionsfähigkeit und Nutzbarkeit der Ware. Gibt eine Person mit Vorsatz an, gewerblicher Wiederverkäufer zu sein, haftet diese für eventuelle Nachteile welche sich aus dem Unterschied zwischen den vom Gesetzgeber geregelten Bestimmungen für Gewerbekunden gegenüber Privaten Endverbrauchern ergeben könnten.

Abwägung und Inkaufnahme von Vor-u. Nachteilen bei Messemodellen und Ausstellungsstücken gehen zu Lasten des Käufers. Messemodelle und Ausstellungsstücke sind zum Vorführen und Anschauen für Kunden vom Handelspartner vor Ort angeschaft und von diesem vorfinanziert worden. Um Kaufinteressenten bei der Bestellung vom im Werk neu produzierter Ware eine Entscheidungshilfe zu bieten. Besteht ein Käufer auf den Erwerb eines Messemodells oder Ausstellungsstücks, so erkennt er damit auch alle möglichen Nachteile gegenüber fabrikneu bestellter Ware unwiderruflich an: möglicher Alterungsprozess von verbauten Materialien, Abnutzungsspuren, geringere Restnutzungsdauer (Bspw. bei Reifen), zusätzliche Kosten für vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfungen (Bspw. HU/AU), mögliche Preisunterschiede, dass inzwischen modernere  Nachfolgermodelle (Facelift) bestellt werden könnten. Demgegenüber stehen unter anderem die möglichen Vorteile: die sofortige Verfügbarkeit der Ware, das genau das angeschaute Modell in seiner speziellen Ausstattung mit möglichen, ansonsten kostenpflichtigen Extras, erworben wird, der Risikoausschluss bei längeren Bestell- u. Wartezeiten fabrikneuer Ware, die damit verbundene, mögliche Preiserhöhung auszuschließen. Bitte beachten Sie, dass die selben mögliche Nebenkosten welche bei Bestellung fabrikneuer Ware entstehen können (Bspw. “Fracht & Papiere” bei PKW-Anhänger u. Baumaschinen), auch bei Ausstellungsware anfallen. Da diese Kosten dem Verkäufer vor Ort in jedem Fall vom Hersteller auferlegt werden und von diesem in jedem Fall an den Käufer weitergereicht werden.

Craftmax ist bemüht seine Verwaltungskosten stets niedrig zu halten. Dies erreicht Craftmax u.a durch unterlassen von unnützen bürokratischem Aufwand. In Fällen wo Craftmax als Kaufeigenschaft die Gewährleistung, Gesamtfahrleistung, Unfallfreiheit, Nutzbarkeit ausgeschlossen hat, aber dennoch auf Käufer-Schreiben reagieren muss, die diese Vereinbarungen zum Streitgegenstand erklärt, berechnet Craftmax für jedes Schreiben eine Aufwandspauschale in Höhe von 350,- Euro zzgl. 19% MwSt. = 416,50 Euro. Diese ist mit Zugang des Schreibens zur Zahlung sofort fällig. Als Gebraucht/gebrauchte Ware gelten: als solche ausdrücklich deklarierte, Vorführmodelle, Vorführware, Neuwertig oder ansonsten schon benutzte Artikel und Produkte.

Im Hinblick auf die technischen Eigenschaften des Internet kann keine Gewähr für die Authentizität, Richtigkeit und Vollständigkeit der im Internet zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Es wird auch keine Gewähr für die Verfügbarkeit oder den Betrieb der gegenständlichen Webseite und ihrer Inhalte übernommen.

Jede Haftung für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Schäden, unabhängig von deren Ursachen, die aus der Benutzung oder Nichtverfügbarkeit der Daten und Informationen dieser Homepage erwachsen, wird, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

(17) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

die grundsätzlich vereinbarte Zahlungsart für online-oder vor Ort Bestellungen über Craftmax ist die vollständige Vorkasse per Banküberweisung auf ein Deutsches Bankkonto von Craftmax. Die Zahlung ist sofort fällig, spätestens hat die Gutschrift innerhalb von 5 Werktagen zu erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann  Sie CRAFTMAX in Verzug setzen. Ab dem Zeitpunkt werden auf die offene Forderung 5% über den Bundesbankzins als Verzugszins vereinbart. In unseren Geschäftsräumen werden weitere Zahlungsmetoden akzeptiert:

im Falle einer Anzahlung akzeptiert Craftmax auch eine in seinem Beisein getätigte per online-Banking ausgeführte Überweisung.

Überweisungen sind grundsätzlich für den Käufer kostenfrei. Alle weiteren Zahlungsarten verursachen Craftmax zusätzliche, unterschiedlich hohe Entgelte. Werden dennoch andere Zahlungsarten gewünscht, sind die nachfolgende Entgelte als Aufschlag vom Besteller auf den Rechnungsbetrag der Ware / Dienstleistung zu tragen:

Vorkasse per Banküberweisung: 0,- Euro
per SOFORTÜBERWEISUNG: 4% vom Rechnungsbetrag
per PAYPAL: 4% vom Rechnungsbetrag
per AMAZON PAY: 4,5% vom Rechnungsbetrag
BAR-Zahlung: 5 Euro pro 500€ – Zahlbetrag und Vorgang
EC-Karte: 1,9% vom Rechnungsbetrag
Kreditkarte: 5% vom Rechnungsbetrag

(18) ANERKENNUNG VON LIEFERUNGEN, RECHNUNGEN & ZAHLUNGEN

Lieferungen, Rechnungen & Zahlungen gelten vom Empfänger als anerkannt, wenn dieser nicht innerhalb einer Monatsfrist dagegen schriftlich widerspricht.

(19) EIGENTUMSVORBEHALT BEI AUTOMOBILEN, PKW-ANHÄNGERN, BAGGER, RADLADER, HEBEBÜHNEN

bis zur vollständigen, unwiderruflichen  Bezahlung bleibt der Kaufgegenstand Eigentum von Verkäufer. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller bestehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer das Eigentum des Verkäufers. Dies umfasst auch alle Forderungen aus Kontokorrent, welche dem Verkäufer aktuell oder künftig gegen den Käufer zustehen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht dem Verkäufer das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz.-Brief) zu. Zur Weiterveräußerung ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Käufer tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung im Rahmen eines zugesicherten Auskunftsanspruches zu nennen. Bei Be- oder Verarbeitung vom Verkäufer gelieferten und in dessen Eigentum stehenden Waren ist der Verkäufer als Hersteller gem. § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Verkäufer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Verkäufer behält sich den Rücktritt vom Vertrag bei Stellung eines Insolvenzantrages vor. Der Käufer ist verpflichtet, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sämtliche gelieferten Gegenstände herauszugeben.

(20) AUFRECHNUNGSAUSSCHLUSS

Gegen Ansprüche von Craftmax kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

(21) RESERVIERUNGEN

nur nach Zahlungsgutschrift des vollständigen Kaufpreises oder der schriftlich vereinbarten Anzahlung. Anfahrten mit Kaufabsicht zu Craftmax ohne schriftlich bestätigte Reservierung erfolgen auf eigenes Risiko.

(22) TEST & PROBE

Craftmax ermöglicht in Ausnahmefällen ohne Rechtsanbspruch und gegen Zahlung einer Schutzgebühr eine Probefahrt mit Automobilen oder ausgewähltenPKW-Anhängern. Im Falle des Kaufs wird die Schutzgebühr in voller Höhe angerechnet, anderen Falls verfällt diese ersatzlos. Probefahrten dürfen nur mit roten (06er) Dauerwechselkennzeichen und durch eine berechtigte Person durchgeführt werden. Sind diese Kennzeichen außer Haus in Verwendung, kann eine Probefahrt nicht auf öffentlichen Straßenland durchgeführt werden, allerdings bietet das Gelände Möglichkeiten zum testen, rangieren, einparken ect.. Einzelheiten sind mit dem jeweiligen Einzelhändler vohrer abzusprechen.

(23) DIENSTLEISTUNGSVERMITTLUNGEN

des Handwerks: es gelten die gesetzlichen Bedingungen, es gelten die Bedingungen welche Auftraggeber und Auftragnehmer miteinander vereinbart haben. Craftmax vermittelt Anfragen von User auf Dienstleistungen des Handwerks ausnahmslos an zuvor sorgfältig ausgewählte Auftragnehmer welche den gesetzlichen Vorgaben und den Ansprüchen von Craftmax entsprechen. So werden Leistungen des Kfz.-Handwerks nur an Kfz.-Meisterbetriebe vergeben welche seit Jahren am Markt sind und sich durch Qualität und Zuverlässigkeit bereits ausgezeichnet haben. Bevorzugt erfolgt die Vergabe an Auftragnehmer in der Nähe des User Standortes unter Berücksichtigung des besten Preis – Leistung Verhältnisses für den User. Dadurch kann es zutreffen, dass eine über Craftmax angefragte Leistung bei einem bestimmten Auftragnehmer günstiger ausfällt, als wenn sich der User direkt an den Auftragnehmer gewandt hätte. Service Leistungen, welcher keiner behördlichen Erlaubnis bedürfen, werden ggf. auch von Craftmax direkt erledigt. Für den Beginn der Erbringung von Leistungen ist Craftmax ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Als angemessen wird vereinbart, ab dem Datum der vollständigen Bezahlung der Rechnungssumme 25 Werktage. Bei Leistungen, welche in Abhängigkeit von externen oder Drittanbietern erfolgen, haftet Craftmax nicht für deren Verzögerungen sofern sich dies begründen oder nachweisen lässt.

(24) AUFTRAGNEHMER

dürfen bei Craftmax nur gewerbliche Anbieter werden, die ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben und den Richtlinien von Craftmax entsprechen. Anbieter handwerklicher Dienstleistungen müssen einen Meister nachweisen. Bewerbungen sind schriftlich zu richten an: CRAFTMAX Marketplace & Service Europe GmbH, Kurfürstendamm 193 A-K, 10707 Berlin. Stichwort „craftmax Partner“.

(25) AUFTRAGSVERGABE

für Dienstleistungsaufträge, einmal durch den Auftraggeber beauftragte Leistungen können nur mit Einverständnis des Auftragnehmers storniert werden. Der Auftragnehmer kann eine beauftragte Leistung verweigern, wenn diese durch ihn nicht ausführbar ist. Aufträge und ihre Ausführung gelten bis zu ihrer Ausführung. Sollen diese innerhalb einer bestimmten Frist ausgeführt werden, ist dies zwingend schriftlich festzuhalten.

(26) WEBSEITEN INHALT

Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der eingestellten Texte, Dokumente, Bilder und Links, trägt allein der Nutzer dieses Dienstes die Verantwortung. Der Nutzer ist verpflichtet, keine Daten an Craftmax zu übermitteln, die gegen die Rechte Dritter oder gegen geltendes Recht verstoßen. Craftmax ist nicht verpflichtet, die durchgeführten Einträge auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Nutzer ist ferner verpflichtet, Craftmax von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Veröffentlichung der Texte, Dokumente, Bilder und Hyperlinks gegen craftmax erwachsen. Der Nutzer verpflichtet sich, das Inserat nach bestem Wissen und Gewissen, d.h. wahrheitsgemäß, zu erstellen und das Inserat bzw. das Firmenprofil zu löschen, wenn das Anhängerangebot bzw. das Firmenprofil nicht mehr aktuell ist. Im gewerblichen Bereich ist der Nutzer für die Einhaltung des §5 TMG (Telemediengesetz, Impressumspflicht) selbst verantwortlich und dazu verpflichtet, alle Anforderungen dieser Impressumspflicht zu erfüllen (weitere Informationen unter (http://de.wikipedia.org/wiki/Impressumspflicht). Auf den Seiten von Craftmax verwendetes Bildmaterial ist lizenziert und darf aus lizenzrechtlichen Gründen nicht heruntergeladen und an anderer Stelle verwendet werden.

(27) URHEBERRECHT

Fotos von Usern oder Auftragnehmern, welche im Einverständnis oder durch eigene Fotografie von Craftmax in den Besitz von Craftmax gelangen, darf Craftmax für eigene Zwecke benutzen. Insbesondere für Werbezwecke und als Referenz.

(28) HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Jegliche Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht: wenn ein Schaden aus der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht resultiert, und vom Craftmax grob fahrlässig oder durch dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften wenn ein Schaden vom Craftmax grob fahrlässig oder durch dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist wenn ein Schaden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom Craftmax oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherten Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Verkäufers. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen. Eine Haftung des Verkäufers für die Einhaltung etwaiger länderspezifischer Anforderungen für die endgültige Zulassung des Fahrzeuges im Herkunftsland des Käufers wird ausgeschlossen.

(29) ABMAHNUNGEN

Hinweis für Abmahnversuche: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ausgelöste Kosten oder die Einforderung einer Unterlassungserklärung obgleich strittiges entfernt wurde, werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

(30) REZESSIONEN, BEWERTUNGEN

Rezessionen und Bewertungen können auf Seiten von Craftmax und bei externen Anbietern, wie Beispielsweise bei google Places, von Kunden ohne vorherige Zustimmung von Craftmax veröffentlicht werden. Sofern diese den Tatsachen entsprechen, nicht gegen die Guten Sitten verstoßen, Schimpfwörter, Beleidigungen oder rassistische Inhalte enthalten. Grundsätzlich dienen Rezessionen aus Datenschutzgründen nicht dazu Rechtsstreitigkeiten in der Öffentlichkeit auszutragen oder Konkurrenten eins auszuwischen. Sollten dennoch vorgenannte Inhalte publiziert werden, die zudem nicht der Warheit entsprechen, oder Craftmax schädigen obwohl ganz offenkundig ein anderer Vertragspartner im Zusammenhang steht, kann Craftmax Schadensersatz verlangen. Dazu zählt auch der Kostenaufwand für die Ausforschung der IP Adresse um den Klarnamen sowie die ladungsfähige Anschrift der Person zu ermittlen, sofern die Rezession unter falschen Namen oder Synonym veröffentlicht wurde. Zudem hat Craftmax das Recht nach vorheriger Abmahnung und Aufforderung der sofortigen Löschung solch einer schädigen Rezession ab dem darauffolgenden Werktag und dann für jeden weiteren Tag, einen auf EUR  5.000 pro Tag pauschal vereinbarten Schadensersatz einzufordern. In Fällen, wo klar erkennbar ist, dass eine Rezession ausnahmslos dazu dient Craftmax Schaden zu verursachen, erstattet Craftmax ohne weiteren Hinweis Strafanzeige. Craftmax investiert in seine Handelstandorte, Geschäftsausstattung und vorhaltene Handelsware viele Millionen Euro. Weshalb der vereinbarte Schadensersatz und das entschiedene Vorgehen gegenüber Personen, die meinen eine scheinbare Anonymität des Internets für ihren privaten Kleinkrieg nutzen zu wollen, als absolut angemessen, verhältnismäßig und Rechtserprobt ist.

(31) WIDERRUF IM STATIONÄREN HANDEL

Der Widerruf von Verbindlichen Bestellungen, Kaufverträgen, Aufträgen zur Ausführung von Werks- oder Dienstleistungen, Sonder- und Individualanfertigungen, Zulassung von fabrikneuen Anhängern, PKW, LKW, Booten welche nicht online, sondern persönlich vor Ort in einem stationären Ladengeschäft abgeschlossen worden sind, werden ab dem Moment ihrer Rechtsgültigkeit grundsätzlich ausgeschlossen. (Bei online geschlossenen Bestellungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den Online-Handel)

(32) RECHTSSTREITIGKEITEN VERMEIDEN

Hinweis für sinnlose Rechtsstreitigkeiten: Sollte ein Käufer einer Handelsware oder Auftraggeber einer Dienstleistung Craftmax von vorn herein erkennbar unberechtigt oder zu Unrecht in einen drohenden Rechtsstreit verwickeln, wo Craftmax aus Eigenschutz gezwungen ist darauf schriftlich zu erwidern, sich zu rechtfertigen oder eine bereits vor Geschäfts- oder Auftragsabschluss klare Position zu erläutern, entsteht Craftmax ein sinnloser nicht unerheblicher Mehraufwand und somit hohe Kosten, welche Craftmax der Fairness nicht auf Leistungen gegenüber anderen Käufern oder auf sämtliche Produkte umlegen will. Deshalb erhebt in diesem Fall Craftmax für jedes erforderliche Schreiben eine Pauschalvergütung in Höhe von 399 Euro zzgl 19% MwSt. = 474,81 Euro gegenüber dem Verursacher. In diesem Fall ist Craftmax berechtigt für ein erstes Erwiderungsschreiben eine Pauschalvergütung zu erheben und für ein weiteres einen Kostenvorschuss zu verlangen.  Bei nicht abgeholter / abgenommenen Fahrzeugen / PKW-Anhängern wird ab dem Tag der Verzug Setzung eine Standgebühr erhoben: bei ungebremsten PKW-Anhängern (von einem eingetragenen zul. Gesamtgewicht ab 750 Kg bis zu 1.299 Kg) pro angefangenem Tag eine Standgebühr in Höhe von 19 Euro zzgl. 19% MwSt = 22,61 Euro, bei gebremsten PKW-Anhängern (von einem eingetragenen zul. Gesamtgewicht ab 1.300 Kg bis zu 3.500 Kg) pro angefangenem Tag eine Standgebühr in Höhe von 29 Euro zzgl. 19% MwSt = 34,51 Euro, bei Fahrzeugen (PKW, SUV, Kleinbus, Kleintransporter, Transporter bis zu einem eingetragenen zul. Gesamtgewicht von 4,99 Tonnen, ohne LKW-Zulassung) pro angefangenem Tag eine Standgebühr in Höhe von 56 Euro zzgl. 19% MwSt = 66,64 Euro, bei LKW (einschließlich Transporter ab 5 Tonnen zul. Gesamtgewicht oder PickUp, Transporter oder Busse mit eingetragener LKW-Zulassung) ist pro angefangenem Tag eine Standgebühr in Höhe von 96 Euro zzgl. 19% MwSt =  114,24 Euro zu entrichten. zu entrichten.

(33) SCHADENSERSATZ

Offene Forderungen sind vom Käufer spätestens innerhalb von 3 Tagen vollständig per Überweisung zu erbringen. Eine verspätete Zahlung setzt den Zahlungspflichtigen automatisch nach Fristablauf in Verzug. Ab Zahlungsverzug wird für die Benachrichtigung / Mahnung eine Mahngebühr von 45 Euro erhoben und auf die offene Forderung ab dem Tag des Verzugs ein Aufschlag von 8 Basispunkten über den Zinssatz der Bundesbank berechnet. Erfolgt kein Zahlungseingang innerhalb von 5 Tagen, ist der Verkäufer berechtigt vom Kaufvertrag aufgrund Nichtzahlung zurückzutreten. Eine Benachrichtigung per E-Mail genügt. Daraus begründet sich für Craftmax ein Schadensersatzanspruch. Widerruft der Käufer, gibt der Käufer seinen Rücktritt bekannt, begründet sich für Craftmax ein Schadensersatzanspruch:
(A) In dem Fall einigen sich die Parteien bereits jetzt auf eine Vergütung für bisherige Aufwendungen in Höhe der geleisteten Anzahlung und einer Schadensersatzpauschalabgeltung in Höhe von 35% bezogen auf den zu dem Zeitpunkt noch offenen Forderungsbetrag für entgangenen Gewinn.
(B) Bei bereits angefertigten Sonder- oder Individual-Bestellungen (Anhänger nach Kundenwünschen gestaltet, maßgefertigtes und oder montiertes Zubehör für den Anhänger wie Bordwandaufsätze, Planen, Halterungen für Planen, Transportsicherungen, Hydraulik, Hebetechnik, Be- und Entladetechnik, Karosserieverstärungen, montierte Rampen, Kühlaggregate, farbliche Beschichtungen, Sonderfarben, Folierungen, Alu-Felgen, Höher-/oder Tieferlegungen, Sonder-Räder/Bereifung) wird ein abweichender Schadensersatz vereinbart: pauschal vom Gesamtpreis werden 65% als Schadensersatzpauschale vereinbart.
(C) Für fabrikneue PKW-Anhänger, PKW, LKW oder Boote (dh. bislang im KFZ-Brief ohne Haltereintrag) wird nach erfolgter Zulassung auf den Käufer ein abweichender Schadensersatz vereinbart: pauschal vom Gesamtpreis werden 55% als Schadensersatzpauschale vereinbart. Handelt es sich dabei um eine Sonderanfertigung gemäß (C), so erhöht sich die Schadensersatzpauschale auf 75% vom Gesamtkaufpreis.
(D) Schadensersatz gegenüber Franchisepartnern wird abweichend von (A) bis (C) abweichend geregelt: der Schadensersatz beträgt 10% vom Netto-Warenwert, der für das betreffende Geschäftsjahr vereinbart wurde. Der Schadensersatz ist zur Zahlung fällig am 01.01. des Folgejahres. Bis zum 30.05. des Folgejahres können Umsatz Differenzen aus dem Vorjahr nachgeholt werden und mit anteiligem Schadensersatz aus dem Vorjahr, nach Abschluss des Folgejahres, verrechnet werden. 

(34) NICHT LIEFERBAR

Sollte einmal eine bestellte und/oder bezahlte Ware nicht lieferbar sein, oder ein Einzelstück versehentlich doppelt verkauft worden sein, so wird dem Besteller/Käufer umgehend die Nicht Lieferbarkeit mitgeteilt und ihm das Recht auf Wandlung im Rahmen der Möglichkeiten zugebilligt oder auf Verlangen erhaltene Zahlungen ohne Abzug erstattet.

(35) UNTERNEHMERPFANDRECHT

Werks- u. Dienstleistungspfandrecht: Bis zur vollständigen Vergütung sämtlicher Forderungen, einschließlich evtl. Kosten aus Mahnkosten, Zinsen, Standgeld, Rechtsstreitigkeiten, darf Craftmax ein Pfandrecht gegenüber bereits vom Käufer un-/ angezahlter Ware oder Dienstleistung erheben. Die Ware wird erst nach vollständiger und unwiderruflicher Bezahlung herausgegeben.

(36) GUTE SITTEN

Craftmax behält sich vor, Nutzer dieses Internet-Angebots bei Verstößen gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, gegen die guten Sitten oder gegen diese Nutzungsbedingungen nach eigenem Ermessen seine Dienstleistungen zu verweigern.

(37) AKTUALISIERUNGEN

Änderungen vorbehalten. Es gilt immer die aktuelle Veröffentlichung.

(38) SALVATORISCHE KLAUSEL

sollten einzelne Bestimmungen der AGB nicht rechtskräftig oder rechtswirksam sein oder werden, so sind nicht dadurch sämtliche AGB unwirksam, sondern es sollen die betroffenen dem Sinn nach und so nahe wie möglich liegendes als vereinbart gelten.

(39) GERICHTSSTAND

Es gilt die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den Vertragsbeziehungen der Parteien ergeben, gilt im übrigen Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Es ist je nach der gesetzlichen Streitwertgrenze als Gerichtsstand das Amtsgericht Berlin oder das Landgericht Berlin vereinbart und zuständig. Außerdem gilt für alle Lieferungen und Leistungen sowie die Ausführung von eventueller Mängelbeseitigung ausdrücklich das CRAFTMAX Auslieferungslager in 15711 Königs Wusterhausen, Storkower Straße 13 als Erfüllungsort. Es gilt die Deutsche Sprache als anerkannte Amtssprache der EU, sowohl für die Auslegung von Texten als auch für die Vertragssprache an sich. Der Verkäufer ist berechtigt, redaktionelle Änderungen im Text der AGB kontinuierlich vorzunehmen. Der Käufer verzichtet auf diesbezügliche Hinweisinformation. Bei größeren textlichen Änderungen wird der Verkäufer den Käufer vor Inkrafttreten der geänderten AGB informieren.

(40) ONLINE-STREITBEHEBUNG

Zur Beilegung von Streitigkeiten im Online-Handel Übermitteln Sie Ihr Online-Verbraucherproblem an eine zugelassene Streitbeilegungsstelle der EU: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.adr.show2

 

(c) CRAFTMAX Franchisepartner Königs Wusterhausen GmbH  08.07.2022

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Hinweis für Abmahnversuche

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.

Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

(c) CMX Service GmbH  27.02.2024