TÜV-Einzelabnahme mit Bestätigung gegenüber der Zulassungsstelle (KVA)
Bei der Prüfstelle wird kontrolliert, ob die technischen Angaben aus den Fahrzeugdokumenten mit dem CoC-Zertifikat über die 100km/h Ausnahmebestätigung übereinstimmt. Sofern der Einbau von Achsstoßdämpfern vorgeschrieben ist, erfolgt zudem die Kontrolle über die ordnungsgemäße Montage und die Verwendung der für die jeweilige Gewichtsklasse zulässigen Achsstoßdämpfer Modelle.
Die Ausfertigung erfolgt immer durch eine staatlich zugelassene Prüfstelle wie TÜV, DeKra oder GTÜ.
Der PKW-Anhänger muss zur Prüfstelle hin-/ zurück transportiert werden. Dafür berechnen wir eine Transportpauschale, welche im Preis bereits enthalten ist.
Geltungsbereich:
Bundesrepublik Deutschland, auf den Bundesautobahnen
PKW-Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 750kg/ungebremst – 3.500kg/gebremst
Welche 3 Voraussetzungen müssen für die 100km/h Ausnahmegenehmigung erfüllt werden:
- CoC-Zertifikat auf 100km/h (750-3.500kg)
- ✅ TÜV-Einzelabnahme mit Bestätigung gegenüber der Zulassungsstelle (KVA).
- bei ungebremsten PKW-Anhänger, bis 750kg zul. Gesamtgewicht: keine weiteren Voraussetzungen
– oder – - bei gebremsten PKW-Anhänger, ab 750kg bis 3.500kg zul. Gesamtgewicht: Einbau Achsstoßdämpfer pro Achse
Diesen Service bieten wir am Standort: bundesweit online für alle Neubestellungen, ansonsten beim Handelspartner vor Ort
Für folgende Modelle: alle bei CRAFTMAX erworbenen,
andere nur auf Anfrage u. können vom Preis abweichen. Bitte in dem Fall bei der Bestellung im Kassenbereich unter “Hinweise an den Verkäufer” mitteilen,
um welches Fabrikat und Modell aus welchem Baujahr es sich handelt.
Ggf. ist preislicher Aufschlag nachzuentrichten.
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